Beschlussvorlage - 3/0009/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenumbenennung der doppelten Hauptstraßen im Gemeindegebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Christoph Waack
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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05.11.2024
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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12.11.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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26.11.2024
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Sachverhalt
In der Gemeinde Lüdersdorf gibt es mehrfach vergebene Straßennamen. Diese sollen sukzessive umbenannt werden.
Konkret betroffen hier die Hauptstraße.
In dem anliegenden Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport M-V wird die Notwendig- und Erforderlichkeit der Straßenumbenennung erläutert.
Zur Vorbeugung der Verwechslungsgefahr darf in einer Gemeinde jeder Straßenname nur einmal vorkommen. In der Vergangenheit erreichten uns mehrfach Beschwerden von Anwohner, die insbesondere von Postzustellung- und Lieferdiensten als auch Rettungskräften aufgrund von mehrfach vergebenen Straßennamen im Gemeindegebiet, nicht gefunden wurden.
Gemäß § 51 Abs. 1 Straßen und Wegegesetz M-V können die Gemeinden den Straßen Namen geben, sollen aber dafür Sorge tragen, dass verschiedene Straßen keine gleichlautenden Namen enthalten.
Entscheidungen gegen eine unverwechselbare Bezeichnung der Straße könnten unter Umständen – etwa bei missverständlichen Ortsangaben in Notfällen – zu einer Gefährdung von Leib, Leben und Eigentum sowie gegebenenfalls auch zu Amtshaftungsansprüchen gegen die Gemeinde führen.
Die Gemeinden haben unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die für die Umbenennung sprechenden Gründe gegen das Interesse der Anwohner abzuwägen.
Bei der Auswahlentscheidung, welche namensgleichen Straße umbenannt wird, ist die Anzahl der betroffenen Anlieger und ggf. Gewerbetreibenden sowie die Frage, ob eine der Straßen mit ihrem Namen ganz besonders der Orientierung dient, zu berücksichtigen. Ein Kostenerstattungsanspruch der betroffenen Anwohner im Zusammenhag einer sachlich begründeten Umbenennung besteht nicht.
Zur Rechtsstellung der Betroffenen:
Den von der Straßenumbenennung Betroffenen stehen die gegen Verwaltungsakte eröffneten Rechtsbehelfe offen, d. h. zunächst der Widerspruch und anschließend die Anfechtungsklage.
Beschlussvorschlag
Straßenumbenennung „Hauptstraße“
-
„Hauptstraße“ im Ortsteil Lüdersdorf
Gemarkung: Lüdersdorf
Flur: 001
Flurstücke: 00115/000, 00126/000, 00201/001, 00201/003, 00203/004, 00241/010, 00235/001 und teilweise 00113/007, 00241/003 und 00241/014
wird in den Straßennamen „______________“ umbenannt.
-
„Hauptstraße“ im Ortsteil Duvennest
Gemarkung: Duvennest
Gemarkung: 001
Flurstücke: 00069/008, 00087/002, 00088/005, 00096/009, 000114/011 und teilweise 00088/002 und 00113/002
wird in den Straßennamen „______________“ umbenannt.
-
„Hauptstraße“ im Ortsteil Herrnburg
Gemarkung: Herrnburg
Flur: 001, 002
Flurstücke: 00074/015, 00108/000, 00129/036, 00129/037, 00149/014, 00158/000, 00225/001 und 00235/002
wird in den Straßennamen „______________“ umbenannt.
-
„Hauptstraße“ im Ortsteil Palingen
Gemarkung: Palingen
Flur: 003, 004
Flurstücke: 00076/006, 00123/003 und teilweise 00037/005, 00039/000 und 00098/002
wird in den Straßennamen „______________“ umbenannt.
-
„Hauptstraße“ im Ortsteil Schattin
Gemarkung: Schattin
Flur: 001
Flurstücke: 00004/002, 00004/006, 00013/002 und teilweise 00024/004
wird in den Straßennamen „______________“ umbenannt.
-
„Hauptstraße“ im Ortsteil Wahrsow
Gemarkung: Wahrsow Dorf, Wahrsow
Flur: 001
Flurstücke: 00052/004, 00121/004
wird in den Straßennamen „______________“ umbenannt.
Die Umbenennungen treten zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Umbenennung in Gestalt einer Allgemeinverfügung ortsüblich bekannt zu geben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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5
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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6
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(wie Dokument)
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476,3 kB
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7
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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8
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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9
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(wie Dokument)
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87,4 kB
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