Beschlussvorlage - 4/0038/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Rahmen der Energiewende und der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien realisiert die Firma ENERTRAG aus 17291 Dauerthal in der Gemeinde Stepenitztal den Bau und den Betrieb von 4 Windrädern.

 

Im Rahmen des EEG-Gesetzes hat die Gemeinde Grieben von ENERTRAG bereits ein Angebot zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergie erhalten (0,2 ct. anteilig betroffener Fläche) und vertraglich mit Datum vom 21.04.2023 vereinbart.

 

Zudem kann gemäß §1 Abs. (3) des BüGembeteilG M-V eine Ausnahme vom Anwendungsbereich des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes von der zuständigen Behörde (dem Wirtschaftsministerium M-V) beschieden werden, wenn eine adäquate Beteiligung der umliegenden Gemeinden und Bürger anderweitig umgesetzt und damit der Gesetzeszweck erfüllt wird. Insbesondere die bundeseinheitliche Regelung im Sinne des § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (o.g. Vertrag mit der Gemeinde) muss hier verbindlich umgesetzt werden. Dieser Antrag wurde von ENERTRAG an das Wirtschaftsministerium MV gestellt und dem Beteiligungskonzept wurde zugestimmt.

 

Ziel im Rahmen der Bürgerbeteiligung ist es, die lokale Akzeptanz für das Projekt zu steigern und der Gemeinde Grieben, Stepenitztal und Bernstorf sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen direkten Mehrwehrt zu bieten. Daher bietet ENERTRAG einen sogenannten „Windkraftbonus“ an.

 

Der Windkraftbonus ist eine finanzielle Zuwendung, die den Einwohnern zugutekommt. Die Höhe des Bonus orientiert sich an der Erzeugungsmenge der Windkraftanlagen und wird anteilig an die Gemeinde sowie eventuell an die direkt betroffenen Anwohner in der Nähe der Anlagen ausgeschüttet. Aktuell würde jeder Anschlussnehmer von 100,00 Euro pro Jahr profitieren. Für jedes weitere Windrad von ENERTRAG in diesem Windpark 25,00 Euro pro Jahr. Zurzeit sind drei weitere Windräder in Planung.

 

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, sodass die Bürger von dem Windkraftbonus profitieren:

 

  1. Wohnhaft in der Gemeinde Grieben 
  1. Stromliefervertrag mit den Stadtwerken Grevesmühlen im bereitgestellten Grünstromtarif „ENEMAX Wind“ abschließen. Hierfür müsste er von einem anderen Tarif oder Anbieter wechseln 
  1. Windstrombonus-Antrag ausfüllen und an ENERTRAG versenden

 

Der Bonus wird einmal im Jahr von ENERTRAG ausgezahlt, unabhängig vom Stromverbrauch oder der Haushaltsgröße oder der Größe der Gemeinde. ENERTRAG führt bereits seit Jahren den Windstrombonus/Windkraftbonus. Das ist ein hauseigenes „Produkt“, um die Akzeptanz vor Ort für die Energieprojekte von ENERTRAG zu steigern. Das Unternehmen möchte maßgeblich auch etwas für jeden einzelnen Bürger anbieten. Denn Gewerbesteuer und Zuwendungen über §6 EEG (die 0,2 Cent/kWh) fließen nur an die Gemeinde.

 

Herr Dominic Stahl von ENTRAG ist für die heutige Sitzung eingeladen und stellt das Projekt ausführlich noch einmal vor und ist direkter Ansprechpartner.

 

Weitere Informationen stehen unter folgendem Link zur Verfügung:

 

https://enertrag.com/de/projekte-show-cases/regionale-projekte/windvorhaben-bonnhagen-i

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grieben nimmt die Vorstellung und Erläuterungen zum Windkraftbonus von Herrn Dominic Stahl zur Kenntnis und steht dem Vorhaben positiv gegenüber.

 

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Finanz. Auswirkung

Einnahmen aus EEG-Vertrag

 

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Anlagen

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