Beschlussvorlage - 2/0041/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 48 Abs. 3 und 3 hat die Gemeinde u.a. unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen geleistet werden sollen. Die Gemeinde Selmsdorf plant für 2025 einen Schulerweiterungsbau nebst Schulhof sowie die Herstellung eines Kunstrasenplatzes.

Im laufenden Bereich wurden im Wesentlichen in 2024 geplante Unterhaltungsmaßnahmen in 2025 verschoben. Weitere ausführliche Erläuterungen befinden sich im Vorbericht.

Für 2025 sind aufgrund der Grundsteuerreform die Hebesätze neu und aufwandsneutral zu berechnen. Die ausführliche Berechnung und Erläuterungen hierzu befinden sich ebenfalls im Vorbericht.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2024/2025 nebst Anlagen.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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