Beschlussvorlage - 3/0013/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises, den abwehrenden Brandschutz sowie die Technische Hilfeleistung in Ihrem Gebiet sicherzustellen. (Pflichtaufgabe)

Die FF Roduchelstorf ist seit geraumer Zeit nicht mehr in der Lage, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Es ist daher zwingend erforderlich den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung per öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzugeben.

 

Die Stadt Schönberg unterhält gemäß Ihrer Brandschutzbedarfsplanung eine leistungsfähige Feuerwehr, die zur kreisweiten überörtlichen Gefahrenabwehr eingesetzt wird. Im Laufe des Jahres fanden diverse Gespräche mit dem Bürgermeister der Stadt Schönberg, Feuerwehr sowie Amtsverwaltung statt. Im Anschluss dieser Beratungen wurde seitens der Amtsverwaltung eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung ausgearbeitet. (Siehe Anhang)

 

Mögliche Fragen zur Vereinbarung:

1. Was passiert mit der Feuerwehr Roduchelstorf?

Die Feuerwehr bleibt vorerst erhalten und es wird weiterhin versucht, Mitglieder zu werben

sowie auszubilden. Die Feuerwehr wird aber nicht mehr alarmiert.

 

2. Wie setzt sich der Betrag von 1.500 € zusammen?

Der Betrag wurde aus einer ähnlichen Fallkonstruktion übernommen (Stadt Gadebusch und Gemeinde Rögnitz)

 

3. Wie viele Einsatzkräfte hat die FF Roduchelstorf derzeit?

Nach derzeitigem Stand verfügt die Feuerwehr über 4 Einsatzkräfte, wobei der einzige Gruppenführer (Gemeindewehrführer) nicht ortsansässig ist. Ohne ausgebildeten Gruppenführer darf die Feuerwehr nicht ausrücken.

 

4. Wie viele Einsätze gibt es pro Jahr im Gemeindegebiet?

Anhand der letzten 7 Jahre finden pro Jahr ca. 3 Einsätze statt.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roduchelstorf stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Schönberg zu. Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Roduchelstorf für die Dauer der Vereinbarung außer Kraft zu setzen.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

2000,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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