Informationsvorlage - 2/0047/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der 1. Entwurf des Haushaltsplanes erfolgte entsprechend der bis dato vorliegenden Mittelanmeldungen der Fachämter. In der ersten Beratung wird zunächst der Teil der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit des Haushaltsplanes geprüft und ggf. geändert. In der 2. Haushaltsberatung folgt dann der Teil der laufenden Ein- und Auszahlungen, da hierzu noch nicht der erforderliche Haushaltserlass des Innenministeriums, aus dem die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes M-V zu entnehmen sind,  eingegangen ist.

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Anlagen

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