Beschlussvorlage - 4/0044/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Lüdersdorf hat sich mit dem Lärmaktionsplan beschäftigt.

 

Maßgeblich ist es aus Sicht der Gemeinde Lüdersdorf, die von ihr im Rahmen der Planungshoheit zu beachtenden Belange im Zuge der Bauleitplanung entsprechend zu betrachten und zu bewerten und entsprechende schallschützende Maßnahmen unter Berücksichtigung auch des verdichteten Bauens zu berücksichtigen. 

 

Zielsetzung ist es, mit der zuständigen Straßenbaubehörde die Möglichkeiten zur Erweiterung der aktiven Schallschutzmaßnahmen zu erörtern. Alternativ sollten Unterstützungen für die passiven Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung an Gebäuden durch Fenster ermöglicht werden. Hier sind die Abstimmungen sowohl mit dem Straßenbaulastträger als auch mit dem Landkreis zu führen.

 

Die Gemeinde wird sich um entsprechende Fördermöglichkeiten bemühen und kümmern. Hierzu gehören Abstimmungen auch mit dem Landkreis und der Immissionsschutzbehörde bzw. dem Landesamt für Gesundheit und Soziales.

 

Die Aufgaben im Rahmen der Bauleitplanung nimmt die Gemeinde gewissenhaft wahr.

 

Für Lüdersdorf geht es maßgeblich um die Beurteilung der Auswirkungen durch den Lärm von der Bundesautobahn. Bauleitplanerische Aktivitäten in der Gemeinde werden durch Bewertung des induzierten Verkehrsaufkommens auch zukünftig betrachtet und Maßnahmen festgelegt. In die Betrachtungen selbst fließen auch die Bewertungen zur L02 und ein stetiges Monitoring dazu ein.

 

Aufgrund der maßgeblichen Auswirkungen durch die Bundesautobahn wird die Abstimmung im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung gesucht und die Öffentlichkeit einbezogen und informiert. Maßnahmen, die sich daraus noch ergeben können oder Hinweise, die vorgetragen werden, werden eingearbeitet. Auf der Grundlage des Lärmaktionsplanes wird die Gemeinde weitergehend Abstimmungen führen, um die Zielsetzungen der Öffentlichkeit umzusetzen und in das Gespräch mit den zuständigen Behörden und Stellen gehen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Lüdersdorf bestätigt den Lärmaktionsplan. Auf der Grundlage des Lärmaktionsplanes sind Maßnahmen mit den zuständigen Straßenbaulastträgern zur Reduzierung der Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm zu führen. Mit den zuständigen Behörden sind Abstimmungen zur Regelung passiver Schallschutzmaßnahmen zu führen.

 

Die Gemeinde wird ihren eigenen Maßnahmenplan kontinuierlich auf Erörterungen der Gemeindevertretung behandeln und fortschreiben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

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Anlagen

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