Beschlussvorlage - 2/0060/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Oktober spendete die Sparkasse Mecklenburg-Nordwest 300,00 EUR anlässlich des Weltspartages 2024 mit dem Verwendungszweck „Baumspende“.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe, die

Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

 

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Nach § 6 Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 21.04.2020 entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die

Stadtvertretung.

 

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100,00€ - 1.000,00€

zu treffen.

 

Die aufgeführte Spende fällt somit in den Entscheidungsbereich des Hauptausschusses.

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Dassow beschließt, die aufgeführte Spende der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest i.H.v. 300,00 EUR anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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