Beschlussvorlage - 4/0057/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der  Aufstellungsbeschlusses vom 28.02.2014 in Verbindung mit dem Grundsatzbeschluss zur Fortführung des Bebauungsplans vom 16.06.2020 soll aufgehoben werden.

 

Seit dem Aufstellungsbeschluss, aber auch nach dem Grundsatzbeschluss von 2020, wurde die Bauleitplanung so konkretisiert, dass der damals geplante Geltungsbereich sowie auch die erforderlichen Planungsumgriffe sich stark reduziert haben.

 

Aus diesem Grund soll der bisherige Aufstellungsbeschluss in diesem Schritt aufgehoben werden und anschließend die Aufstellung des Bebauungsplans mit dem konkreten Geltungsbereich neu gefasst werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die  Stadtvertretung der Stadt Dassow fasst den Beschluss, den bisherigen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 31 für den Ortsteil Barendorf nordwestlich der Seestraße vom 28.02.2014 aufzuheben. Der Aufstellungsbeschluss wird in den aktuellen Geltungsbereichsgrenzen neu gefasst.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine

 

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Anlagen

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