Beschlussvorlage - 1/0056/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Schönberg ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern (KAV M-V).

 

Gemäß Verbandssatzung ist der gesetzliche Vertreter (Bürgermeister) auf dessen Verbandsmitgliederversammlung stimmberechtigt. Abweichend hiervon kann das Amt beauftragt werden, die Vertretung für die Stadt Schönberg wahrzunehmen.

 

Bisher wurde das Stimmrecht durch den Bürgermeister wahrgenommen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt, dass die Vertretung der Stadt Schönberg im Kommunalen Arbeitgeberverband M-V e.V. durch das Amt Schönberger Land wahrgenommen werden soll.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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