Informationsvorlage - 1/0057/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Schönberg ist Mitglied in folgenden (Zweck) Verbänden:

  • Kommunaler Anteilseignerverband Ostseeküste der E.DIS AG
  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Grevesmühlen
  • Wasser- und Bodenverband „Stepenitz-Maurine“

 

  1. Auf der Verbandsversammlung des „Kommunalen Anteilseignerverbandes Ostseeküste der E.DIS AG“ ist der Bürgermeister der Stadt Schönberg bzw. seine Stellvertretung stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann aber auch dem Leitenden Verwaltungsbeamten bzw. dem Amtsvorsteher des Amtes Schönberger Land oder der entsprechenden Fachbereichsleitung übertragen werden.

Das Stimmrecht wurde bisher durch den Bürgermeister wahrgenommen.

 

  1. Auf der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Grevesmühlen ist ebenfalls der Bürgermeister als gesetzlicher Vertreter der Stadt Schönberg, im Verhinderungsfall seine Stellvertretung, stimmberechtigt. Zur Vertretung kann auch ein Mitarbeiter des Amtes bestimmt werden.

Das Stimmrecht wurde bisher durch den Bürgermeister wahrgenommen.

 

  1. Auf der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Stepenitz-Maurine“ ist der Bürgermeister als gesetzlicher Vertreter stimmberechtigt. Die Stadt Schönberg kann aber auch eine weitere Vertretung in die Verbandsversammlung entsenden.

Das Stimmrecht wurde bisher durch den Bürgermeister wahrgenommen.

 

Die weiteren Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden werden gemäß § 156 Abs. 3, 2 KV M-V nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren für die Dauer der Wahlperiode bestimmt.

Eine Beschlussfassung ist aufgrund dessen nicht erforderlich.

 

Herr Bürgermeister Götze hat gegenüber der Amtsverwaltung bereits erklärt, die Vertretung der Stadt Schönberg im Zweckverband Grevesmühlen sowie im Wasser- und Bodenverband „Stepenitz-Maurine“ persönlich wahrnehmen zu wollen.

 

Im Falle der Entsendung eines weiteren Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes Ostseeküste der E.DIS AG wird um entsprechende Benennung gebeten.

 

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