Beschlussvorlage - 1/0066/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung für Vereine, sozialer und kultureller Projekte der Stadt Schönberg - Aufhebung der aktuellen Richtlinie und Inkraftsetzung der Richtlinie von 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Annett Wolf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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26.11.2024
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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17.12.2024
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Sachverhalt
In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales am 21.11.2024 wurde die Änderung der Förderrichtlinie zur Vergabe von Fördermitteln beraten. Grund ist die umfangreiche und für die Vereine komplizierte Antragstellung. Die Folge ist, dass weniger Anträge von weniger Antragstellern eingereicht werden.
Hier ein kurzer Überblick:
2019 26 Anträge 12 Antragsteller 7.530 € ausgezahlt
2020 18 Anträge 13 Antragsteller 7.835 € ausgezahlt
2021 4 Anträge 3 Antragsteller 1.200 € ausgezahlt (Corana-Jahr)
2022 16 Anträge 8 Antragsteller 4.238,83 € ausgezahlt
2023 7 Anträge 4 Antragsteller 5.400 € ausgezahlt
2024 14 Anträge 7 Antragsteller 3.250 € ausgezahlt
Es werden jährlich 10.000 € für die Unterstützung der Vereine und Verbände im Haushalt zur Verfügung gestellt.
Grundsätzlich soll die Fördermittelrichtlinie im kommenden Jahr komplett überarbeitet werden. Um das Antragsverfahren für das Jahr 2025 kurzfristig zu vereinfachen, ist der Vorschlag des Ausschusses, die Aufhebung der aktuellen Richtlinie und das Inkraftsetzen der Richtlinie aus 2018 mit Änderung unter Punkt 1.2.9, dass nicht der Sozialausschuss die Fördermittel beschließt, sondern nur empfiehlt und der Hauptausschuss die endgültige Entscheidung trifft.
Beschlussvorschlag
A:
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Aufhebung der am 01.01.2022 in Kraft getretenen Richtlinie der Stadt Schönberq zur Förderunq sozialer und kultureller Proiekte.
B:
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt, dass ab 01.01.2025 die Richtlinie aus 2018 mit folgender Änderung gilt:
Punkt 1.2.9
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales berät über die Bewilligung der Anträge und die Zuschusshöhe und gibt eine Empfehlung ab.
Die abschließende Entscheidung trifft der Hauptausschuss.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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60,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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615,7 kB
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