Informationsvorlage - 6/0123/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Kommunalprüfungsgesetzt (KPG M-V) sieht vor, dass der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfungstätigkeit des Ausschusses einmal jährlich schriftlich der Gemeindevertretung berichtet. Dabei ist einzugehen auf die Durchführung und den wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfungen.

 

Die alte Legislaturperiode 2019-2024 endet mit der Kommunalwahl im Juni 2024. zum Abschluss wurde daher ein Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Schönberger Land für das I. Halbjahr 2024 verfasst und der Gemeindevertretung vorgelegt.

Der Bericht bezog sich größtenteils auf die letzten Prüfungen zum Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Grieben.

 

Mit der konstituierenden Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Schönberger Land am 09.10.2024 haben die neu benannten Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses die Arbeit / Prüfungstätigkeit aufgenommen.

Für die Gemeinde Grieben fielen nur Prüfungstätigkeiten hinsichtlich von Informationen zum Haushaltsverlaufes des Jahres 2024 an.

 

Für die noch durchgeführten Prüfungstätigkeiten im II. Halbjahr 2024 ist daher noch ein Tätigkeitsbericht der Gemeindevertretung vorzulegen.

 

Der Bericht ist nach Kenntnisnahme durch die Gemeindevertretung öffentlich bekanntzumachen und auszulegen.

 

 

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