Beschlussvorlage - 3/0012/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Wirkung zum 01.01.2024 wurden die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern angepasst. 

Die Aufwandsentschädigungen werden nach § 4 FwEntschVO M-V durch Beschluss der Gemeindevertretung festgesetzt. 

Gemäß § 5 FwEntschVO M-V können Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe an Personen mit besonderen Aufgaben gezahlt werden. Dazu zählen insbesondere Ausbilder/innen, Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte sowie Leiter/innen von Einsatzabteilungen. Im Einzelfall können für spezielle Tätigkeiten gesondert Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. 

Mit Datum vom 24.04.2024 stellte der Gemeindewehrführer den Antrag auf Anpassung der Aufwandsentschädigung ab 01.01.2025. Die Mehrkosten sind   im Haushaltsplan 2025/2026 berücksichtigt. 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Menzendorf beschließt die Aufwandsentschädigung wie folgt ab 01.01.2025 zu zahlen:

 

Funktion

AWE ab 01.01.2025

Gemeindewehrführer

250,- € mtl.

Stellv. Gemeindewehrführer

50,- € mtl.

Gerätewart

25,- € mtl.

Gesamt mtl.

325,- €

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

3900,00 €

3900,00 €

3900,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

12600.5019

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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