Beschlussvorlage - 3/0012/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Gemeindewehr Menzendorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Sebastian Gutt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Menzendorf
|
Entscheidung
|
|
|
07.01.2025
|
Sachverhalt
Mit Wirkung zum 01.01.2024 wurden die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger der Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern angepasst.
Die Aufwandsentschädigungen werden nach § 4 FwEntschVO M-V durch Beschluss der Gemeindevertretung festgesetzt.
Gemäß § 5 FwEntschVO M-V können Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe an Personen mit besonderen Aufgaben gezahlt werden. Dazu zählen insbesondere Ausbilder/innen, Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte sowie Leiter/innen von Einsatzabteilungen. Im Einzelfall können für spezielle Tätigkeiten gesondert Aufwandsentschädigungen gezahlt werden.
Mit Datum vom 24.04.2024 stellte der Gemeindewehrführer den Antrag auf Anpassung der Aufwandsentschädigung ab 01.01.2025. Die Mehrkosten sind im Haushaltsplan 2025/2026 berücksichtigt.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
3900,00 € |
3900,00 € |
3900,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Nein |
Förderung |
00,00 € |
|
|
Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
12600.5019 |
Beiträge |
00,00 € |
|
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
545,8 kB
|
