Beschlussvorlage - 3/0019/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 22.11.2024 wurde Herr Martin Blöcker zum Gemeindewehrführer Menzendorf gewählt.

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt. Nach § 4 der

Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Martin Blöcker hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr bereits abgeschlossen, es ist der Dienstgrad Brandmeister zu verleihen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Menzendorf stimmt der Wahl des Herrn Martin Blöcker zum Gemeindewehrführer zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Martin Blöcker zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Brandmeister.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

18.000,00 €

3.000,00 €

3.000,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

12600.5019

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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