Beschlussvorlage - 3/0020/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 22.11.2024 wurde Herr Jürgen Lerke zum stellv. Gemeindewehrführer Menzendorf gewählt. Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind bisher nicht erfüllt. Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Jürgen Lerke hat die geforderte Mindestausbildung Gruppenführer abgeschlossen, die fehlende Ausbildung Leiter einer Feuerwehr ist nachzuholen.

 

Hinweis der Amtsverwaltung:

Gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG M-V ist wählbar wer,

 

1. mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat,

2. die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,

3. die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet,

4. das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

Laut Wahlniederschrift hat Herr Jürgen Lerke die Wahl angenommen, es fehlt lediglich die Erklärung zur Ableistung der fehlenden Ausbildung zum Leiter einer Feuerwehr.

 

Die Verpflichtungserklärung muss vor der Zustimmung und Ernennung erfolgen, andernfalls erfüllt Herr Jürgen Lerke die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht und kann nicht zum stellv. Gemeindewehrführer ernannt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Menzendorf stimmt der Wahl des Herrn Jürgen Lerke zum stellv. Gemeindewehrführer zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Jürgen Lerke zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Hauptlöschmeister.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

3.600,00 €

600,00 €

600,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

12600.5019

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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