Beschlussvorlage - 4/0018/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM) für den Entwurf des Kapitels Energie 6.5 wurde die Gemeinde Menzendorg zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die bisherigen Beteiligungen erfolgten in den Jahren 2016, 2019 und 2021.

 

Bei den vorliegenden Unterlagen handelt es sich nun um die 4. Beteiligungsstufe, deren Beteiligung vom 19.06.2024 bis zum 15.09.2024 durchgeführt wird.

 

Dabei wird umfassend darauf hingewiesen, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien seit 2022 grundlegend geändert haben.

Am 01.02.2023 ist das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) – inzwischen ergänzt durch das Gesetz vom 08. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726), durch das Gesetz vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 Teil I Nr. 6 sowie durch das ROGÄndG vom 28. März 2023 (BGBl. 2023 Teil I Nr. 88) – in Kraft getreten, mit dem der Bund ein neues Regime für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen erlassen hat. Das Gesetz zielt darauf ab, dass bis 2032 durch Planungen in den Ländern insgesamt zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausgewiesen werden.

 

Die Unterlagen der Teilfortschreibung des RREP Westmecklenburg mit umfassender Erläuterung sind in Papierform im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, FB IV sowie unter nachfolgendem Link vollständig einsehbar:

 

https://www.region-westmecklenburg.de/Regionalplanung/Teilfortschreibung-RREP-WM-2011-Kap-Energie/

 

Die Gemeinde Menzendorf hat zu den vorherigen Beteiligungen eine Stellungnahme jeweils abgegeben.

Die im Jahr 2021 durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung zum 3. Entwurf wurde aufgrund der o.g. gesetzlichen Änderungen beendet.

 

Die zusammenfassende Bewertung der wesentlichen Argumente und deren Auswirkungen sind in der Beteiligungsdokumentation über den o.g. Link aufbereitet und einsehbar.

 

Im Ergebnis sind keine neuen Windeignungsgebiete ausgewiesen, jedoch wurden die bisherigen Eignungsgebiete vergrößert um letztlich auch das Bundesziel der Ausweisungsfläche von 2 % für Wind zu erreichen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Menzendorf hat zum Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms, Kapitel 6.5 Energie in der 4. Beteiligungsstufe weder Anregungen noch Hinweise vorzubringen.

oder

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Menzendorf beschließt die Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des Regionalen Raumentwicklungsprogramms für das Kapitel 6.5 Energie, 4. Beteiligungsstufe mit folgenden Inhalten:

  1.       
  2.       

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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