Beschlussvorlage - VO/4/335/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan der Stadt Schönberg für den Ortsteil Malzow - hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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10.01.2006
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●
Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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10.01.2006
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Bereit
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des
Plangebietes ist in der nachfolgenden Skizze abgegrenzt.
MALZOW

Sachverhalt:
Die
Ortslage Malzow ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Die
städtebauliche Struktur ist nicht geprägt. Somit sind allein auf der Grundlage
des § 34 BauGB keine Baugenehmigungen ableitbar. Zur Regelung des Bestandes an
Bebauung und zur planungsrechtlichen Regelung von Neubebauung wird die
Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Planungsziele:
§
planungsrechtliche
Vorbereitung für eine Neubauung und
§
planungsrechtlichen
Regelung des Bestandes.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Aufstellungsbeschluss für die
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Schönberg für die Ortslage
Malzow.
2.
Mit
der Erarbeitung der Satzung wird das Planungsbüro Mahnel in 23936 Grevesmühlen,
Rudolf – Breitscheid – Str. 11, beauftragt.
3.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.
4.
Die
Stadtvertreter der Stadt Schönberg billigen die Abgrenzung für das Plangebiet
gemäß Übersichtsskizze.
5.
Eine
Umweltprüfung ist im Rahmen der Aufstellung der Satzung erforderlich.
