Beschlussvorlage - 4/0102/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 "Wohnbebauung Rupensdorf" der Stadt Schönberg
- Beteiligung der Gemeinde Selmsdorf als Nachbargemeinde -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
|
Vorberatung
|
|
|
26.11.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Selmsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
07.01.2025
|
Sachverhalt
An die Stadt Schönberg ist der Antrag hinsichtlich einer Neubebauung von einem Einfamilienhaus im Ortsteil Rupensdorf herangetragen worden.
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am 07. Dezember 2023 den Aufstellungsbeschluss der o. g. Satzung gefasst.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 ist die planungsrechtliche Vorbereitung des Wiederaufbaus eines Wohnhauses. Mit dem Abriss des zuvor im Plangebiet bestehenden Wohnhauses besteht nach Auffassung des Landkreises Nordwestmecklenburg für das Plangebiet kein im Zusammenhang bebauter Ortsteil gemäß § 34 Abs. 1 BauGB mehr, so dass eine Bauleitplanung erforderlich wird.
Die Stadt folgt mit der vorliegenden Planung dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden (§ 1a BauGB) indem eine vorbelastete Fläche innerhalb des Siedlungsbereiches von Rupensdorf wieder einer baulichen Nutzung zugeführt werden soll.
Der Plangeltungsbereich der o.g. Satzung ist als Anlage beigefügt.
Die vollständigen Entwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Schönberg und die dazugehörige Begründung sind in der Zeit vom 28. Oktober 2024 bis einschließlich 29.11.2024 auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_Aufstellung sowie auf der Homepage des Amt Schönberger Land unter https://www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen/Auslegungen/ einsehbar.
Zusätzlich liegen die Unterlagen im o.g. Zeitraum im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung, 1. OG, an der Aushangtafel, 23923 Schönberg, gemäß § 3 (2) BauGB während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Selmsdorf unterrichtet und um Äußerung bis spätestens zum 06. Dezember 2024 gebeten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
5,6 MB
|
