Beschlussvorlage - 4/0130/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
gemeindliches Grundstück - Variantenuntersuchung Kita / Feuerwehr - Grundsatzbeschluss Planungsleistung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Caroline Schulz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Menzendorf
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Entscheidung
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07.01.2025
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Sachverhalt
Die Gemeinde Menzendorf hat bezüglich des Gemeindehauses bzw. des gemeindlichen Grundstücks derzeit 2 Aufgaben zu bearbeiten.
Für die Kita-Nutzung in der oberen Ebene sind Brandschutzauflagen durch bauliche Maßnahmen umzusetzen. Um Baumaßnahmen durchzuführen, muss die Kita für diese Zeit ausgelagert werden.
Die Feuerwehrfahrzeuge sind momentan unter Bedingungen untergestellt, die für die Nutzung der Fahrzeuge unzureichend sind. Sozialeinrichtungen und Nebengelass für technische Ausstattung sind nicht vorhanden. Der Förderantrag eines Neubaus im Rahmen des landesweiten Programms für Musterfeuerwehrhäuser wurde durch das Amt gestellt.
Es ist dringend erforderlich, die Anforderungen an die 3 Funktionen: - Gemeindehaus / - Kita und Freiwillige Feuerwehr auf dem gemeindeeigenen Grundstück grundlegend zu bedenken und in Varianten mit Kostenkennwerten und Flächenerfordernissen zur Diskussion zu stellen.
Hierfür sind begleitend Planungsleistungen sowie angrenzende Ingenieursleistungen, wie z.B. für die Vermessung erforderlich.
Die erforderlichen Planungsleistungen werden voraussichtlich 50.000 € betragen.
Dafür können die im Jahr 2024 nicht verbrauchten Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € aus der Haushaltsstelle 11401.096.11 „Barrierefreiheit“ in die Maßnahme 11401.096.18 „Kita/FFW“ umgeschichtet werden.
Weiterhin müssen im Haushalt 2025 zusätzliche Mittel in Höhe von 20.000 € im Konto 11401.096.18 eingeplant werden.
Beschlussvorschlag
Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, die erforderlichen Planungsleistungen in Anlehnung an die HOAI in den Leistungsphasen 1-2, sowie in diesem Zusammenhang stehende Ingenieursleistungen zu beschaffen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich Zuschlagsentscheidung und Zuschlagserteilung wird an das Amt Schönberger Land delegiert.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind entsprechend umzuschichten und im Haushalt 2025 bereitzustellen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
50.000,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
11401-096-18 |
Beiträge |
00,00 € |
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