Beschlussvorlage - 4/0118/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Straßenbauamt Schwerin plant den sukzessiven behindertengerechten Ausbau der Bushaltestellen in seinem Zuständigkeitsbereich. Dabei gibt es Überlegungen die Haltestellen mit einer entsprechenden Beleuchtungen auszustatten.

In der der Gemeinde Lüdersdorf betrifft das die Haltestellen in Klein Neuleben und Boitin-Resdorf (beides L 02).

 

Da die Zuständigkeit für Herstellung von Beleuchtungsanlagen auch außerhalb der Ortsdurchfahrten bei der jeweiligen Gemeinde liegt (Baulast), ist hier die Willensbildung der Gemeinde Lüdersdorf erforderlich. Eine grundsätzliche Pflicht zur Beleuchtung besteht nicht. Die Beleuchtung der Haltestellen in den „Außenlagen“ wird dennoch als sinnvoll angesehen.

 

Als zweckmäßig hat sich bei zurückliegenden Maßnahmen in anderen Gemeinden die Errichtung von Solarleuchten erwiesen. Dabei ist die (kostenintensive) Herstellung von Kabelgräben und die Verlegung von Kabel nicht erforderlich.

 

Die Errichtung einer Solarleuchte ist mit ca. 6.000,00 € zu kalkulieren. Die Mittel wären im kommenden Haushalt zu berücksichtigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt die Beleuchtung der Bushaltestellen an der L 02 in Klein Neuleben und Boitin-Resdorf. Die Maßnahme soll im Rahmen des Ausbaus durch das Straßenbauamt mit umgesetzt werden.

Das Vergabeverfahren und die Zuschlagsentscheidung werden an die Verwaltung delegiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Maßgabe der Hauptsatzung.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Investition ist im Haushalt 2025 zu planen: 4 x 6.000,00 € = 24.000,00 €.

 

 

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Anlagen

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