Beschlussvorlage - 4/0134/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Prioritäten Tiefbauinvestitionsvorhaben: Haushaltsplanung für das Jahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Martin Blöcker
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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07.01.2025
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Sachverhalt
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf hat in seiner Sitzung am 05.11.2024 (TOP 7) die im Anhang dargestellte Prioritätenliste für Tiefbauinvestitionsvorhaben erarbeitet.
Daraus ergibt sich eine Vielzahl an Projekten zur alsbaldigen Planung.
Die Beratungen des Finanzausschusses zum Haushalt 2025 (Sitzung vom 17.12.2024) zeigen, dass dieses Volumen so nicht umsetzbar ist. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde lässt nach Einschätzung des Finanzausschusses lediglich 5 Projekte (Planungsleistungen) für das kommende Haushaltsjahr zu.
In den Blick genommen werden muss schließlich auch, dass die Mittel für die Bauausführung (zeitversetzt) auch in den Haushalt aufgenommen werden müssen.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf wird deshalb gebeten, 5 Maßnahmen für den Haushalt 2025 konkret zu benennen Soll z. B. die jeweils 1. Priorität aus jeder Kategorie (Ländlicher Wegebau, Dorferneuerung, Radwege, Gehwege) eingeplant werden?
Hinweise:
In Hinblick auf die Leistungsfähigkeit der Gemeinde und die Haushaltsberatungen kann wohl erst, wenn eine der 5 Maßnahmen in der direkten Umsetzung ist (Bauausführung), die Planung einer neuen Maßnahme aus der Prioritätenliste zum dann nächsten Haushalt angemeldet werden.
Es fällt auf, dass alle „Stichstraßen“ als Ganzes gesehen werden (Dorferneuerung, Prio. 2). Das ist aufgrund des Volumens und der Kosten so nicht zeitgleich umsetzbar. Stichstraßen, die nahe bei einander liegen, können ggf. zusammen betrachtet werden.
Die Baulast von Radwegen an klassifizierten Straßen (Bundes-/Landes-/Kreisstraßen) liegt beim jeweiligen Straßenbaulastträger. Hier hat die Gemeinde nur bedingt Einflussmöglichkeiten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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275,4 kB
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