Informationsvorlage - 1/0080/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport führte in seiner Sitzung vom 05.09.2024 eine Beratung zum Planungsstand des Jungendclubs / Gemeindehauses durch.

Im Rahmen dieser Beratungen wurde die Verwaltung um Stellungnahme zur Vergabe von Reparaturaufträgen am Jugendclub-Gebäude durch Frau Feliz Ceker gebeten.

 

Gemäß § 127 Abs. 1 S. 2 KV M-V entscheidet das Amt in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung der Gemeinden.

Laut Schweriner Kommentierung zur Kommunalverfassung M-V fällt unter den Begriff „Angelegenheiten der laufenden Verwaltung“ regelmäßig die Verwaltung gemeindlicher Einrichtungen.

 

Sollten Reparaturen o.Ä. am Jugendclub-Gebäude notwendig sein, so ist Frau Ceker als Angestellte der Gemeinde Lüdersdorf nicht berechtigt, eigenmächtig Reparaturaufträge zu erteilen.

Stattdessen müsste Frau Ceker sich in solchen Fällen an die Amtsverwaltung wenden.

 

Seit 01.01.2025 ist nunmehr Herr Selzer im Fachbereich Bauen und Gemeindeentwicklung in Sachen Gebäudemanagement tätig und dient in solchen Angelegenheiten als Ansprechpartner.

 

Frau Ceker ist lediglich dazu berechtigt, Veranstaltungen im Rahmen der Jugendarbeit zu planen und über die entsprechenden bereitgestellten Haushaltsmittel zu verfügen (Aufwendungen im Produkt 36601/5240).

 

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