Beschlussvorlage - 2/0066/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für den Haushalt 2025 aufgestellt.

 

Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2025 ist der Haushaltserlass des Innenministeriums, aus dem die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2025 auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen sind. Hierin werden sowohl Aussagen zu den Zuweisungen und Steueranteilen für die Städte und Gemeinden als auch zu den Umlagegrundlagen für Kreis- und Amtsumlage getroffen. Ferner wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2025 entsprechend der Mittelanmeldungen der Fachämter aufgestellt.

 

Nähere Erläuterungen zum Sachverhalt sind dem Vorbericht zu entnehmen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr nebst Anlagen gemäß GemHVO.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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