Beschlussvorlage - 4/0123/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Gewässer II. Ordnung 7/4/1, „Palmberggraben“ bedarf aus verschiedenen Gründen einer grundhaften Ertüchtigung. Die Problematik ist der Stadt soweit auch bekannt:

  • Das Gewässer verläuft südöstlich der Dassower Straße unter Kleingartenparzellen. Auch im weiteren Verlauf ergeben sich darüber hinaus ebenfalls Probleme hinsichtlich der Zugänglichkeit. Der Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine als Unterhaltungspflichtiger, kann derzeit das Gewässer nicht ordnungsgemäß unterhalten. Eine Ordnung des Verlaufes ist insbesondere deshalb angezeigt.
  • Querschnitte der Verrohrungen sind nicht ausreichend. Verrohrungen sind teilweise schadhaft. Ein schadfreies Ableiten von Niederschlagswasser ist nicht mehr garantiert.
  • Eine Untersuchung des Durchlasses unter der Dassower Straße hat ergeben, dass dieser nicht mehr verkehrssicher ist und erneuert werden muss.

 

Erforderlich ist die teilweise Umverlegung des Gewässers als auch die Erweiterung der hydraulischen Leistungsfähigkeit der Verrohrungen. Die Stadt Schönberg nimmt mit der Maßnahme ihre Pflicht zum Gewässerausbau wahr (§ 68 LWaG).

 

Der Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine stellte beim StALU WM einen Förderantrag für den Ausbau des Gewässers. Die vom Land M-V durchgeführte Bewertung der Förderfähigkeit habe die Aufnahme des Vorhabens auf die Projektliste als förderfähig zum Erhalt einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben (WasserFöRL M-V) ergeben. Nach Rücksprache sei zunächst eine konzeptionelle Betrachtung (Planung LPH 1 – 4) Gegenstand des Förderantrags. Die Förderquote beträgt im Falle der Zustimmung 60 % der förderfähigen Kosten.

Die weitere Förderung der Investition wird dann von der möglichen Variante der Durchführung abhängen.

 

Um die Maßnahme nun weiter voranzutreiben, sind Planungsleistungen zu beauftragen. Diese würden zur stufenweisen Beauftragung ausgeschrieben werden (LPH 1- 4 und 5 – 9, inkl. örtlicher Bauüberwachung).

 

Die Baukosten werden derzeit mit ca. 2.100.000,00 € hochgerechnet. Die Planungskosten werden auf insgesamt 170.000,00 € geschätzt (zunächst LPH 1 – 4 = ca. 62.000,00 €). Die Mittel sind zu den kommenden Haushalten angemeldet.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Schönberg erneuert das Gewässers II. Ordnung 7/4/1, „Palmberggraben“, im Abschnitt gemäß Lageplan grundhaft und kommt somit ihrer Verpflichtung zum Gewässerausbau nach.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung der erforderlichen Vergabeverfahren beauftragt. Die jeweiligen Zuschlagsentscheidungen erfolgen durch die Verwaltung. Die Zuschlagserteilungen erfolgen gemäß Hauptsatzung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Investition: 11.55201.096.55204 (Gewässerunterhaltung, Anlagen in Bau, Palmberggraben)

Planungsleistungen, geschätzt: ca. 170.000,00 €

Baukosten, geschätzt: 2.100.000,00 €

 

Sonderposten (Ertrag): 11.55201.23142.55204 (Gewässerunterhaltung, Zuwendung, Palmberggraben)

  1. konzeptionelle Betrachtung LPH 1 – 4: 60 % von ca. 62.000,00 € = ca. 37.200,00 €
  2. Die weitere Förderung der Investition wird dann von der möglichen Variante der Durchführung abhängen. Denkbar wäre derzeit folgendes.

Baukosten und Planungsleistung LPH 5 – 9: 40 % von 2.208.000,00 € = ca. 883.200,00 €

  1. Ggf. müsste auch eine Kostenbeteiligung der LGE M-V als Träger von Erschließungsvorhaben im Einzugsbereich verhandelt werden.

 

 

 

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Anlagen

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