Beschlussvorlage - 4/0160/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Straßenbauamt Schwerin plant den Bau eines straßenbegleitenden Radwegs entlang der Landesstraße L 01 von Schönberg nach Dassow.

 

Der geplante Radweg beginnt an dem bereits vorhandenen Radweg im Bereich der Überführung der L 01 über die B 104, verläuft nördlich der L 01 über zumeist landwirtschaftlich genutzte Flächen

und endet an einer bereits vorhandenen Nebenanlage in der Ortslage Schwanebeck.

Die Gesamtlänge des Radwegs beträgt ca. 5,33 km.

Der Radweg wird in Asphaltbauweise in einer Breite von 2,50 m hergestellt. Die Entwässerung erfolgt flächig über die Seitenbereiche und Böschungen, teilweise in straßenbegleitende Gräben oder neu anzulegende Mulden mit Anschluss an die Vorflut. Nähere Angaben enthält der Erläuterungsbericht, bzw. die Planunterlagen.

 

Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bittet das Straßenbauamt um Stellungnahme zu der geplanten Radwegmaßnahme.

 

Hinweis:

Die Stadt Schönberg hat bereits in einer früheren Phase eine Stellungnahme abgegeben – siehe Anlage.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Schönberg begrüßt den Bau eines Radwegs entlang der L 01 von Schönberg nach Dassow.

Zur Querung der Einmündung Kleinfeld ist zur Weiterführung des Radweges als Querungshilfe (Furtmarkierung) vorzusehen. Der Radweg wird insbesondere auch deshalb eine erhebliche Bedeutung haben, da dieser als Schulweg der Ortsteile Kleinfeld, Malzow und der Stadt Dassow dienen wird.

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Finanz. Auswirkung

Aus der Stellungnahme ergeben sich keine Kosten.

 

 

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Anlagen

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