Beschlussvorlage - 2/0077/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Grieben ist seit dem Jahr 2009 in der Haushaltskonsolidierung. Trotz aller Bemühungen ist es bisher nicht gelungen den Haushaltsausgleich aus eigener Kraft zu erreichen.

Auch im Haushaltsjahr 2025 kann trotz Ausnutzung von Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einnahmepotentiale ein Haushaltsausgleich erneut nicht erreicht werden.

Gemäß §43 Absatz 8 KV M-V ist das Haushaltssicherungskonzept mindestens jährlich fortzuschreiben und bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Haushaltssicherungskonzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung zum Haushaltssicherungskonzept in vorliegender Fassung.

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Finanz. Auswirkung

Siehe Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

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Anlagen

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