Beschlussvorlage - 2/0079/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Grundlage für die Aufstellung der Haushaltspläne 2025/2026 ist der Haushaltserlass des Innenministeriums, aus dem die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2025 auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen sind. Hierin werden sowohl Aussagen zu den Zuweisungen und Steueranteilen für die Städte und Gemeinden als auch zu den Umlagegrundlagen für Kreis- und Amtsumlage getroffen. Ferner wurde der Entwurf der Haushaltspläne 2025/2026 entsprechend der Mittelanmeldungen der Fachämter aufgestellt.

Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben wurden für das Planjahr 2025 im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform entsprechend der Sollstellung für das Haushaltsjahr 2024 geplant. In der Sitzung der Gemeindevertretung Grieben vom 17.12.2024 wurde erstmalig eine Hebesatzsatzung mit aufkommensneutralen Hebesätzen beschlossen, welche zum 01.01.2025 in Kraft trat.

Im Planjahr 2025 sollen für 2 Jahre WBV-Gebühren veranlagt werden, daher sind hier Mehrerträge geplant.

Um den Brandschutz der Gemeinde zu gewährleisten ist die Anschaffung eines gebrauchten Löschfahrzeuges (80.000€) geplant.

Auf Grund des Zustandes der OL K15 plant der Landkreis den Ausbau der Straße, die Gemeinde ist an der Maßnahme beteiligt und hat in 2026 25.000€ für Planungskosten dafür eingeplant.

Die Gemeinde Grieben weist eine gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit auf, deshalb muss die Gemeinde stetig die Bemühungen fortsetzen die Grundsätze der kommunalen Haushaltswirtschaft zu erfüllen. Denn nur ein dauerhafter Haushaltsausgleich bietet die Gewähr, dass die Gemeinde langfristig ihre Aufgaben erfüllen kann.

Das Ziel des Haushaltsausgleiches muss trotz steigender Belastungen oberste Priorität haben. Insoweit sind Maßnahmen erforderlich, die zu einer Erhöhung der laufenden Erträge/Einzahlungen oder zu einer Senkung der laufenden Aufwendungen/Auszahlungen führen. Bei der Planung neuer Investitionen sind weiterhin die Folgekosten zu beachten.

 

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Beschlussvorschlag

Der Finanzausschuss empfiehlt/ die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 nebst Anlagen gemäß GemHVO.

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Finanz. Auswirkung

 

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