Beschlussvorlage - 3/0028/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Freiwillige Feuerwehr Grieben und Ernennung zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Sebastian Gutt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Grieben
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Entscheidung
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25.02.2025
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Sachverhalt
Am 24.01.2025 wurde Herr Lukas Baldeweg zum stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Grieben gewählt.
Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015
bedarf die Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt. Nach § 4 der
Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.
Herr Lukas Baldeweg hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer abgeschlossen, die fehlende Ausbildung Leiter einer Feuerwehr ist innerhalb von 2 Jahren nachzuholen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grieben stimmt der Wahl des Herrn Lukas Baldeweg zum stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Grieben zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahren) wird Herr Lukas Baldeweg zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Hauptlöschmeister.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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6.120,00 € |
1.020,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
12600.50190 |
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Beiträge |
00,00 € |
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