Beschlussvorlage - 3/0028/2025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Am 24.01.2025 wurde Herr Lukas Baldeweg zum stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Grieben gewählt.

 

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015

bedarf die Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt. Nach § 4 der

Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Lukas Baldeweg hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer abgeschlossen, die fehlende Ausbildung Leiter einer Feuerwehr ist innerhalb von 2 Jahren nachzuholen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grieben stimmt der Wahl des Herrn Lukas Baldeweg zum stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Grieben zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahren) wird Herr Lukas Baldeweg zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Hauptlöschmeister.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

6.120,00 €

1.020,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

12600.50190

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

Loading...