Beschlussvorlage - 2/0067/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 (1) KV M-V hat die Stadt Schönberg für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Schönberg zum 31. Dezember 2023 in seiner Sitzung am 15.01.2025 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und in seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 60 (5) KV M-V hat die Stadtvertretung gesondert über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.01.2025 die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023 empfohlen.

 

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen von insgesamt 878.568,86 €.

Diese gründen im Wesentlichen im Bereich der laufenden Abschreibungen (T€ 47,6), aufgrund der an die Grundstücksgesellschaft der Stadt Schönberg weitergereichten Zuwendung (Auszahlung als Investitionszuschuss) zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft (T€ 515,9 ) und den damit verbundenen, darzustellenden Tilgungsanteil 2023 (T€ 86,5), der zur aufwandswirksamen Reduzierung des Zuwendungsbestandes führt, sowie aufgrund der ergebniswirksamen Ausbuchung der Erschließungskosten (BV Dorferneuerung Kleinfeld) für Anlagevermögen, welches zu 100% im Eigentum des Zweckverbandes steht (T€ 199,4).

Die Deckung der Haushaltsüberschreitungen erfolgt vollständig durch noch verfügbare Mittel aus Minderausgaben bzw. durch Mehreinnahmen. Im Falle der vorgenannten weitergereichten Zuwendung an die Grundstücksgesellschaft der Stadt Schönberg erfolgte die vorangegangene Einzahlung (LFI) in die zweckgebundene Kapitalrücklage in identischer Höhe, deren ertragswirksame Auflösung deckt den jährlichen, aufwandswirksamen Tilgungsanteil. Gleiches gilt für die ausgebuchten Erschließungskosten zum BV Dorferneuerung Kleinfeld, hierzu erfolgte analog die Ausbuchung der erhaltenen Kostenbeteiligung in deckungsgleicher Höhe.

Die Übersicht zu den HH-Überschreitungen und verfügbaren Mitteln ist als Anlage beigefügt.

Die Notwendigkeit vorgenannter Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Stadtvertretung anerkannt.

 

Für das Haushaltsjahr 2023 weist die Ergebnisrechnung der Stadt Schönberg ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen i. H. v. 351.197,43 € aus.

Eine Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 18 (4) GemHVO erfolgte in Höhe von 86.540,99 € (Deckung aufwandswirksame Auflösung Tilgungsanteil Investitionszuschuss GGS) sodass am 31.12.2023 ein Jahresüberschuss i. H. v. 437.738,42 € ausgewiesen wird.

Insgesamt konnte der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht werden.

 

Die Finanzrechnung weist für 2023 einen Fehlbetrag i. H. v. 141.869,31 € aus.

Die Stadt Schönberg verfügt zum 31.12.2023 über liquide Mittel i. H. v. insgesamt 4.690.367,23 €, das ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang i. H. v. 523.485,69 €.

In der Gesamtheit konnte der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht werden.

 

Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen bestehen zum Bilanzstichtag i. H. v. 4.780.639,23 €

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Schönberg zum 31. Dezember 2023 i. d. F. vom 19.12.2024.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss i. H. v. 437.738,42 € wird, unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren, ins Haushaltsfolgejahr übertragen. Der Ergebnisvortrag 2024 saldiert sich damit auf 2.512.639,72 €.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 878.568,86 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch noch verfügbare Mittel bzw. Mehreinnahmen in gesamter Höhe.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

2. Beschlussvorschlag (gesonderte Abstimmung!)

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2023.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

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Finanz. Auswirkung

 -

 

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Anlagen

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