Beschlussvorlage - 3/0023/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dassow vom 31.Januar 2012 ist veraltet und entspricht nicht mehr im vollen Umfang der heutigen Rechtsprechung.

 

Es ist daher erforderlich, eine neue Satzung, die auf Grundlage einer Kalkulation erarbeitet wurde zu erlassen.

 

Im Wesentlichen gibt es folgende Änderungen zur alten Satzung:

 

1. Die Gebühren der Fahrzeuge und des Personals sind inkl. der nach § 25 Abs. 3 BrSchG M-V erforderlichen Vorhaltekosten kalkuliert. Die neuen Erfordernisse zur Kalkulation führen insgesamt zu einer Senkung der Gebühren für Fahrzeuge und zu einer Erhöhung bei den Personalkosten.

 

2. Der Mangel der Fälligkeitsfestsetzung innerhalb der Satzung ist behoben. Aktuelle Satzung ist daher rechtswidrig.

 

3. Pauschalbeträge für Fehlalarme entfallen, es werden die tatsächlichen Kosten abgerechnet.

 

4. Datenschutzparagraph ist enthalten.

 

5. Bemessungsgrundlage wurde erweitert.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehr der Stadt Dassow.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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