Beschlussvorlage - 4/0163/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Kalkhorst über den Bebauungsplan Nr. 28 „Erweiterung Ortslage Elmenhorst“ - Entwurf
- Beteiligung der Stadt Dassow als Nachbargemeinde -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen der Stadt Dassow
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Vorberatung
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20.02.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Entscheidung
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04.03.2025
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 den Entwurf über den Bebauungsplan Nr. 28 gebilligt und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit bestimmt.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 28 beabsichtigt die Gemeinde Kalkhorst, die planungs-rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu schaffen. Das Ziel der Planung besteht darin, eine brachliegende Fläche in eine neue Nutzung zu überführen und in diesem Zusammenhang neuen Wohnraum zu generieren.
Der Geltungsbereich umfasst überwiegend Flächen einer Kleingartenanlage. Ein Großteil der Kleingartenanlage ist bereits aufgegeben und hat sich zu einer Brachfläche entwickelt. Das Plangebiet befindet sich zentral in der Ortsmitte der Ortslage Elmenhorst. Die Gemeinde ist bestrebt, die Fläche behutsam städtebaulich zu entwickeln. Aufgrund der umliegenden Wohnbebauung und der Nachfrage nach Wohnbauland beabsichtigt die Gemeinde die Entwicklung und eine damit einhergehende städtebauliche Arrondierung der Elmenhorster Ortsmitte.
Die vollständigen Entwurfsunterlagen des o. g. Bebauungsplanes werden in der Zeit vom 28.01.2025 bis zum 07.03.2025 auf der Internetseite des Amtes Klützer Winkel unter: https://www.kluetzer-winkel.de/bekanntmachungen sowie auf dem Bau- und Planungsportal unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung veröffentlicht.
Die Beteiligungsunterlagen liegen zusätzlich während der Dienststunden im FB IV – Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, Zimmer 215, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Stadt Dassow unterrichtet und um Äußerung bis spätestens zum 07. März 2025 gebeten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,6 MB
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