Beschlussvorlage - 4/0171/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Schönberg über den Bebauungsplan Nr. 23 „Wohngebiet zw. Dassower Straße und Feldstraße“
- Frühzeitige Beteiligung der Stadt Dassow als Nachbarstadt -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen der Stadt Dassow
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Vorberatung
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20.02.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Entscheidung
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04.03.2025
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am 17.12.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 „Wohngebiet zwischen Dassower Straße und Feldstraße“ gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Es bestehen folgende Planungsziele:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung (Einzelhäuser, Doppelhäuser, Hausgruppen, Geschosswohnungsbau),
- Bildung der Abschnitte auf der Ebene des Vorentwurfs für die zukünftige Entwicklung des gesamträumlichen und städtebaulichen Konzeptes und Gliederung in Teilbebauungspläne,
- Berücksichtigung der Anforderungen an die Gemeinbedarfsinfrastruktur und Freizeit-und Erholungsinfrastruktur,
- Regelung und Nachweis der leistungsfähigen verkehrlichen Anbindung.
Die vollständig vorliegenden Vorentwurfsunterlagen des o. g. Bebauungsplanes sind in der Zeit vom 11. Februar 2025 bis einschließlich 14. März 2025 in das Internet unter der Adresse https://www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen/Auslegungen und in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de zur Einsichtnahme für den Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, an der Aushangtafel, in 23923 Schönberg zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Stadt Dassow unterrichtet und um Äußerung bis spätestens zum 14. März 2025 gebeten.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Dassow hat zum Vorentwurf der Satzung der Stadt Schönberg über den Bebauungsplan Nr. 23 „Wohngebiet zw. Dassower Straße und Feldstraße“ keine weiteren Anregungen oder Hinweise vorzubringen.
Der geplante Radweg zwischen Schönberg und Dassow soll durch das Plangebiet nicht gefährdet werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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