Beschlussvorlage - 4/0174/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönberg im Zshg. mit der Vorbereitung von Flächen für die Wohnbebauung zw. der Dassower Straße & der Feldstraße im Bogen der B 104
- Frühzeitige Beteiligung der Gemeinde Lüdersdorf als Nachbargemeinde -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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04.03.2025
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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25.03.2025
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am 17.12.2024 den Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönberg für die Teilbereiche 1 und 2 gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Es bestehen folgende Planungsziele:
- Entwicklung von Wohnbauflächen im Teilbereich 1 unter Berücksichtigung des gesamträumlichen Konzeptes innerhalb des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung der maßgeblichen Ziele der Wohnentwicklung; Beachtung von Anforderungen des Gemeinbedarfs.
Alternativenbetrachtung zur verkehrlichen Anbindung von der Dassower Straße, von der Lindenstraße bzw. der Feldstraße. Integration von Aufenthalts- und Kommunikationsbereichen und Ergänzung der städtischen Infrastruktur an der Dassower Straße.
- Rücknahme von Flächen im Teilbereich 2, die für die Wohnbauentwicklung nicht mehr betrachtet werden.
Die vollständig vorliegenden Vorentwurfsunterlagen des o. g. Flächennutzungsplanes sind in der Zeit vom 11. Februar 2025 bis einschließlich 14. März 2025 in das Internet unter der Adresse https://www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen/Auslegungen und in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) unter der Adresse https://www.bauportal-mv.de zur Einsichtnahme für den Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV, 1. OG, an der Aushangtafel, in 23923 Schönberg zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Lüdersdorf unterrichtet und um Äußerung bis spätestens zum 14. März 2025 gebeten.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Lüdersdorf hat zum Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schönberg im Zshg. mit der Vorbereitung von Flächen für die Wohnbebauung zwischen der Dassower Straße und der Feldstraße im Bogen der B 104 keine weiteren Anregungen oder Hinweise vorzubringen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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