Beschlussvorlage - 3/0029/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 18.01.2025 wurde Herr Michael Janihsek-Vohs zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Lockwisch gewählt.

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 

bedarf die Wahl des Ortswehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung. 

  

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der

Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt. Nach § 4 der 

Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten

und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion

der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

  

Herr Michael Janihsek-Vohs hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr bereits abgeschlossen, es ist der Dienstgrad Brandmeister zu verleihen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung stimmt der Wahl des Herrn Michael Janihsek-Vohs zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Lockwisch zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Michael Janihsek-Vohs zum Ehrenbeamten ernannt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

14.400,00 €

2.400,00 €

2.400,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

12600.501900

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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