Informationsvorlage - 6/0154/2025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Das Kommunalprüfungsgesetzt (KPG M-V) sieht vor, dass der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfungstätigkeit des Ausschusses einmal jährlich schriftlich der Stadtvertretung berichtet. Dabei ist einzugehen auf die Durchführung und den wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfungen.

 

Nach der Kommunalwahl vom 09. Juni 2024 und damit verbundenen Konstituierung der neuen Stadtvertretung wurden „neue“ Mitglieder in den Rechnungsprüfungsausschuss benannt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Schönberg hat mit der Konstituierung am 05.09.2024 sein Aufgabenfeld zur Prüfung der Stadt nach dem Kommunalprüfungsgesetzt M-V aufgenommen und daher ist es erforderlich abschließend ein Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadtvertretung für das II. Halbjahr 2024 vorzulegen.

 

Der Bericht bezieht sich auf die durchgeführten Prüfungen im II. Halbjahr 2024 einschließlich der Jahresabschlussprüfungen für das Haushaltsjahr 2023 der Stadt Schönberg.

Zum Jahresabschluss 2023 der Stadt Schönberg hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 15.01.2025 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

 

Der Bericht ist nach Kenntnisnahme durch die Stadtvertretung öffentlich bekanntzumachen und auszulegen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...