Beschlussvorlage - 4/0164/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Straßenbauamt Schwerin plant den Bau eines straßenbegleitenden Radwegs entlang der Landesstraße L 01 von Schönberg nach Dassow.

 

Der geplante Radweg beginnt an dem bereits vorhandenen Radweg im Bereich der Überführung der L 01 über die B 104, verläuft nördlich der L 01 über zumeist landwirtschaftlich genutzte Flächen

und endet an einer bereits vorhandenen Nebenanlage in der Ortslage Schwanbeck.

Die Gesamtlänge des Radwegs beträgt ca. 5,33 km.

Der Radweg wird in Asphaltbauweise in einer Breite von 2,50 m hergestellt. Die Entwässerung erfolgt flächig über die Seitenbereiche und Böschungen, teilweise in straßenbegleitende Gräben oder neu anzulegende Mulden mit Anschluss an die Vorflut. Nähere Angaben enthält der Erläuterungsbericht, bzw. die Planunterlagen.

 

Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bittet das Straßenbauamt um Stellungnahme zu der geplanten Radwegmaßnahme.

 

Hinweis:

Die Stadt Dassow hat bereits in einer früheren Phase eine Stellungnahme abgegeben – siehe Anlage.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Dassow befürwortet den Bau des Radweges an der L 01 von Schönberg bis Dassow OE Ortslage Schwanbeck.

Im Anschlussbereich Schwanbeck sind bauliche Voraussetzungen für den Zugang der anliegenden/umliegenden Grundstücke zu ermöglichen. Hierzu wird der Vorschlag erbracht, die vorhandene Beleuchtung aus Schwanbeck in Richtung Schönberg für diesen Bereich zu erweitern. Die Stadtvertretung Dassow bittet um Prüfung der Lage des Radweges auf den Flurstücken 113 und 138, Flur 1 der Gemarkung Schwanbeck, zur Optimierung von Flächenzugriffen im Bereich vor Schwanbeck.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Keine.

 

 

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Anlagen

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