Beschlussvorlage - 1/0089/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen der aktuellen Prüfung zur Vergabe der Fördermittel ist aufgefallen, dass es zu Unstimmigkeiten kommen kann, da der Absatz 3.5 von der Richtlinienbestimmung abweicht. Über die Vergabe der Fördermittel soll bis 31.03. des laufenden Jahres entschieden werden. Der Absatz 3.5 enthält die Ergänzung „für das kommende Haushaltsjahr“. Dieser Satzteil ist damit nicht relevant und wäre somit zu streichen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung stimmt der Streichung des Satzteils „für das kommende Haushaltsjahr.“ unter Punkt 3.5 in der Richtlinie zur Gewährung finanzieller Fördermittel für Vereine in Lüdersdorf zu.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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