Beschlussvorlage - 4/0178/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zwischen dem Amt Schönberger Land und der Firma KUBUS Kommunalberatung u. Service GmbH besteht ein Dienstleistungsvertrag. Gegenstand des Vertrages ist die Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungsverfahren für die Lieferung von Erdgas über ein webbasiertes Beschaffungsportal.

 

KUBUS ist als Tochterunternehmen des Städte- und Gemeindetages M-V e.V., des Städtebundes S-H e.V., des Landkreistages M-V e.V. sowie des S-H Landkreistages e.V. als Spezialdienstleister für Kommunen und kommunale Einrichtungen tätig und erbringt Serviceleistungen unabhängig und objektiv.

 

Die bestehenden Gaslieferverträge mit dem Amt Schönberger Land enden zum 31.12.2025.

Im II. Quartal 2025 ist daher eine Neuausschreibung von KUBUS vorgesehen.

 

Mit der gemeindeübergreifenden Sammelbeschaffung können günstigere Preisangebote erzielt werden. Da auch eine ökologische Ausrichtung nicht außer Acht gelassen werden soll, wird auch nach ökologischen Anteilen nachgefragt.

Der jährliche Gesamterdgasbedarf liegt derzeit bei ca. 2.700.000 kWh bei ca. 220.000,00 Euro (einschl. EEG-Umlage, KWK-Umlage, §19-NEV-Umlage sowie der Umlage für abschaltbare Lasten). Je nach Marktlage werden Verträge Erfahrungsgemäß für 2 Jahre geschlossen. Eine Ausschreibung für 3 Jahre mindert die Anzahl der Bieter deutlich, da die Preisentwicklung für 3 Jahre schwer zu kalkulieren ist.

 

Der Auftragswert wird sich zwischen 440.000,00 und 660.000,00 Euro belaufen.

 

Gemäß § 3 Absatz (4) Dienstleistungsvertrag bevollmächtigt das Amt als Auftraggeber die Firma KUBUS, den Zuschlag entsprechend der Zuschlagsentscheidung des Auftraggebers zu erteilen. Die Entscheidung des Auftraggebers über den Zuschlag muss aus vergaberechtlichen Gründen an den Bieter erfolgen, der das wirtschaftlichste Angebot im Sinne der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen abgegeben hat.

 

Nach Absatz (5) verpflichtet sich das Amt, an KUBUS die Entscheidung über den Zuschlag unverzüglich nach Zugang des Vergabevorschlages mitzuteilen. Daher wird empfohlen, die Zuschlagsentscheidung auf die Amtsverwaltung zu übertragen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf, stimmt der Sammelbeschaffung zur Lieferung und Bezug von Erdgas für die Jahre 2026 und 2027 über das Amt Schönberger Land zu. Die Verwaltung des Amtes Schönberger Land wird ermächtigt, das Vergabeverfahren bis einschließlich Zuschlagsentscheidung durchzuführen. Die Zuschlagserteilung erfolgt gemäß Hauptsatzung durch den Bürgermeister und stellvertretenden Bürgermeister.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

660.000,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

 

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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