Beschlussvorlage - 3/0035/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 22.02.2025 wurde Herr Philipp Westphäling zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Herrnburg gewählt.

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des stellv. Ortswehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt. Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Philipp Westphäling hat die geforderte Mindestausbildung Gruppenführer bereits abgeschlossen, die fehlende Ausbildung Leiter einer Feuerwehr ist innerhalb von 2 Jahren abzuleisten, es ist der Dienstgrad Hauptlöschmeister zu verleihen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des Herrn Philipp Westphäling zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Herrnburg zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Philipp Westphäling zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Hauptlöschmeister.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

7200,00 €

1000,00 €

1200,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

12600.5019

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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