Beschlussvorlage - 3/0035/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl des stellv. Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Herrnburg und Ernennung zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Sebastian Gutt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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25.03.2025
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Sachverhalt
Am 22.02.2025 wurde Herr Philipp Westphäling zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Herrnburg gewählt.
Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des stellv. Ortswehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt. Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.
Herr Philipp Westphäling hat die geforderte Mindestausbildung Gruppenführer bereits abgeschlossen, die fehlende Ausbildung Leiter einer Feuerwehr ist innerhalb von 2 Jahren abzuleisten, es ist der Dienstgrad Hauptlöschmeister zu verleihen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
7200,00 € |
1000,00 € |
1200,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
12600.5019 |
Beiträge |
00,00 € |
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