Beschlussvorlage - 4/0189/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadt Schönberg wurde durch das Schreiben des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) vom 20.02.2025 zur Abgabe einer Stellungnahme zur Planfeststellung des Vorhabens „Ausbaustrecke Lübeck – Bad Kleinen – Schwerin, Planfeststellungsabschnitt 2“ aufgefordert.

Das betroffene Planungsgebiet erstreckt sich von Bahn-km 9,517 bis km 32,200 der Strecke 1122 Lübeck – Strasburg und umfasst mehrere Gemeinden, darunter auch die Stadt Schönberg. Die geplanten Maßnahmen betreffen sowohl die bestehende Bahntrasse als auch angrenzende Infrastruktur und Umweltbereiche.

Die Stadt Schönberg sieht durch diese Maßnahmen erhebliche negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, die Infrastruktur, die Umwelt und das Stadtbild. Insbesondere sind folgende Punkte kritisch zu bewerten:

  • Verkehrssicherheit: Erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Baustellenverkehr und mögliche Einschränkungen bestehender Verkehrswege.
  • Infrastruktur: Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen an bestehenden Verkehrswegen und potenzielle Schäden an städtischer Infrastruktur.
  • Sanierung und Standsicherheit der Brücken: Die Stadt Schönberg fordert eine umfassende Prüfung der Standsicherheit und notwendige Sanierungsmaßnahmen für bestehende Brücken, um langfristige Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
  • Belastung der Straßen: Durch den erhöhten Baustellenverkehr und mögliche Umleitungen werden die Straßen stark beansprucht, was zu Schäden und einem erhöhten Sanierungsbedarf führen kann.
  • Umwelt: Eingriffe in Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Auswirkungen auf Flora und Fauna sowie erhöhte Lärmbelastung für die Bevölkerung.
  • Stadtbild und Lebensqualität: Negative Einflüsse auf das Stadtbild durch neue bauliche Maßnahmen sowie mögliche Wertminderungen angrenzender Immobilien.

Aufgrund dieser erheblichen Auswirkungen hält die Stadt Schönberg eine kritische Auseinandersetzung mit dem Vorhaben für erforderlich und fordert entsprechende Anpassungen der Planung sowie zusätzliche Schutzmaßnahmen.

Die Abgabefrist für die Stellungnahme ist der 28. März 2025.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt:

  1. Die Stadt Schönberg gibt eine Stellungnahme zur Planfeststellung des Bahnprojekts Lübeck – Bad Kleinen – Schwerin (PFA 2) ab, in der sie die oben genannten Punkte behandelt.
  2. Die Stadt Schönberg fordert im Rahmen der Stellungnahme Anpassungen der Planungen, um die negativen Auswirkungen auf Verkehr, Infrastruktur, Umwelt und Stadtbild zu minimieren.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Stellungnahme fristgerecht beim Eisenbahn-Bundesamt einzureichen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine.

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Anlagen

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