Beschlussvorlage - 1/0055/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bereits am 30.03.2023 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Soziales und Sport der Gemeinde Selmsdorf über die Änderung der Satzung zur Förderung von Vereinen im Gemeindegebiet Selmsdorf beraten. Die Satzung stammt vom 27. Mai 2010.

 

Auf Grundlage der Satzung ist es den Vereinen möglich eine Vereinsförderung zu beantragen. Eine Beantragung des Zuschusses erfolgt derzeit bis zum 31.12. des laufenden Jahres. Eine Auszahlung erfolgt dann bis zum 31.03. des laufenden Jahres. Den Vereinen ist oftmals nicht bewusst, dass sie somit eine rückwirkende Förderung beantragen. Aus diesem Grund wurde von Seiten der Verwaltung eine Änderung der Satzung angeregt.

 

Weiterhin wird eine Förderung pro Mitglied in Höhe von 15,00 € beantragt. Der Betrag wurde in dem Änderungsvorschlag der Satzung vorerst übernommen. Dennoch kann darüber nachgedacht werden, den Betrag offen zu lassen und diesen an die jährliche finanzielle Situation der Gemeinde Selmsdorf anzulehnen. Darüber ist dann jährlich ein Beschluss in der Gemeindevertretung zu fassen.

 

Die Änderungsvorschläge sowie die Ursprungssatzung sind der Vorlage beigefügt. Die Anlage I zur Satzung findet keine Beachtung.

 

Weiterhin wurden einheitliche Antragsformulare erstellt sowie Vordrucke für einen Verwendungsnachweis. Diese sind ebenfalls beigefügt.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Selmsdorf beschließt die Änderung der Satzung zur Förderung von Vereinen im Gemeindegebiet Selmsdorf.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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