Beschlussvorlage - 2/0068/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Selmsdorf für das Jahr 2023 und Entlastung des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Anne Rohmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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18.03.2025
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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08.04.2025
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Sachverhalt
Gemäß § 60 (1) KV M-V hat die Gemeinde Selmsdorf für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Selmsdorf zum 31. Dezember 2023 in seiner Sitzung am 23.01.2025 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und in seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 60 (5) KV M-V hat die Gemeindevertretung gesondert über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.01.2025 die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023 empfohlen.
Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 1.239.516,28 €, im Wesentlichen verursacht durch nicht veranschlagte Abschreibungen (T€ 261,7) und aufgrund des negativen Ergebnisvortrags 2022 (T€ 747,2)
Die Deckung der verursachten Haushaltsüberschreitungen erfolgt vollständig durch noch verfügbare Mittel aus Minderausgaben bzw. durch Mehreinnahmen. Die Übersicht zu den HH-Überschreitungen und verfügbaren Mitteln ist als Anlage beigefügt.
Die Notwendigkeit vorgenannter Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Gemeindevertretung anerkannt
Für das Berichtsjahr wurde ein Jahresfehlbetrag i. H. v. 1.146.678,25 € erwirtschaftet.
Insgesamt konnte der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht werden.
In der Finanzrechnung wurde zum Bilanzstichtag ein Fehlbetrag i. H. v. 5.912.591,82 € realisiert. Eine Kreditaufnahme über 3 Mio. € führte zur Deckung des Investitionssaldos.
Die liquiden Mittel der Gemeinde Selmsdorf nahmen um T€ 2.407,7 ab und saldieren sich zum 31.12.2023 auf insgesamt 2.809.351,05 €.
Der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung konnte erreicht werden.
Zum Jahresabschluss 2023 bestehen für die Gemeinde Selmsdorf Kreditverbindlichkeiten i. H. v. 3.223.387,50 €.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Selmsdorf zum 31. Dezember 2023 i. d. F. vom 19.12.2024.
Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beläuft sich auf – 1.146.678,25 € und wird, unter Berücksichtigung der Vorträge aus Haushaltsvorjahren, in das Haushaltsfolgejahr vorgetragen. Der Ergebnisvortrag nach 2024 beträgt damit 2.558.932,12 €.
Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 1.239.516,28 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch noch verfügbare Mittel bzw. Mehreinnahmen in gesamter Höhe.
Abstimmungsergebnis:
2. Beschlussvorschlag (gesonderte Abstimmung)
Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2023.
Abstimmungsergebnis:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2 MB
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350,8 kB
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412,5 kB
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452,7 kB
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21
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(wie Dokument)
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22,9 kB
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