Beschlussvorlage - 3/0034/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl des stellv. Gemeindewehrführers und Ernennung zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Sebastian Gutt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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08.04.2025
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Sachverhalt
Auf der Mitgliederversammlung am 21.02.2025 wurde Herr Dennver Wigger zum stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Selmsdorf gewählt.
Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015
bedarf die Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der
Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt. Nach § 4 der
Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten
und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion
der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.
Herr Dennver Wigger hat die geforderte Mindestausbildung Gruppenführer und Zugführer bereits abgeschlossen, die fehlende Ausbildung Leiter einer Feuerwehr ist innerhalb von 2 Jahren abzuleisten.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
9.000,00 € |
1.125,00 € |
1.500,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
12600.5019 |
Beiträge |
00,00 € |
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