Beschlussvorlage - 3/0034/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Mitgliederversammlung am 21.02.2025 wurde Herr Dennver Wigger zum stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Selmsdorf gewählt.

 

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015

bedarf die Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der

Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt. Nach § 4 der

Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten

und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion

der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Dennver Wigger hat die geforderte Mindestausbildung Gruppenführer und Zugführer bereits abgeschlossen, die fehlende Ausbildung Leiter einer Feuerwehr ist innerhalb von 2 Jahren abzuleisten.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Selmsdorf stimmt der Wahl des Herrn Dennver Wigger zum stellvertretenden Gemeindewehrführer Selmsdorf zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Dennver Wigger zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Brandmeister.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

9.000,00 €

1.125,00 €

1.500,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

12600.5019

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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