Beschlussvorlage - 4/0110/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 03. März 2022 wurde der Grundsatzbeschluss für die Errichtung eines Solarparks auf den Flurstücken 37/1 und 38, Flur 1 der Gemarkung Selmsdorf (ca. 7,1 ha) gefasst.

Seitens des Projektentwicklers sind seit dieser Zeit keine Aktivitäten vorgenommen worden.

Inzwischen sind die Ziele der Gemeinde Selmsdorf in Richtung Schutz der landwirtschaftlichen Böden mit hohen Bodenpunktzahlen in den Fokus gerückt.

Vor diesem Hintergrund soll der Grundsatzbeschuss aufgehoben werden.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt, den Grundsatzbeschluss vom 03. März 2022 hinsichtlich der Errichtung eines Solarparks (VO/4/743/2021) aufzuheben.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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