Informationsvorlage - 6/0155/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Kommunalprüfungsgesetzt (KPG M-V) sieht vor, dass der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfungstätigkeit des Ausschusses einmal jährlich schriftlich der Gemeindevertretung berichtet. Dabei ist einzugehen auf die Durchführung und den wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfungen.

 

Nach der Kommunalwahl vom 09. Juni 2024 und damit verbundenen Konstituierung der neu gewählten Gemeindevertretung wurden neue Mitglieder in den Rechnungsprüfungsausschuss benannt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Selmsdorf hat mit der Konstituierung am 18.07.2024 sein Aufgabenfeld zur Prüfung der Gemeinde nach dem Kommunalprüfungsgesetz M-V aufgenommen und daher ist es erforderlich abschließend ein Tätigkeitsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeindevertretung für das II. Halbjahr 2024 vorzulegen.

 

Der Bericht bezieht sich auf die durchgeführten Prüfungen im II. Halbjahr 2024 einschließlich der Jahresabschlussprüfungen für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Selmsdorf.

Zum Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Selmsdorf hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung ab 23.01.2025 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Bericht ist nach Kenntnisnahme durch die Gemeindevertretung öffentlich bekanntzumachen und auszulegen.

 

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Anlagen

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