Beschlussvorlage - VO/4/331/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015 der Stadt Schönberg "Feldstraße/ Lübecker Straße" hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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10.01.2006
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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10.01.2006
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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09.03.2006
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 015 für das Gebiet Feldstraße / Lübecker Straßein Schönberg wird begrenzt:
- im Norden durch die Feldstraße,
- im Osten durch die Dassower Straße,
- im Westen durch die Grundstücksgrenze zum Blumen- und Pflanzenmarkt,
- im Süden durch die Lübecker Straße.
Der Geltungsbereich für die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015 ist in der nachfolgenden Skizze dargestellt.

Die Stadt Schönberg hat das Aufstellungsverfahren für die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden beteiligt. Den Bürgern wurde durch öffentliche Auslegung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nun steht die Auswertung eingegangener Anregungen und Stellungnahmen an, um mit der Abwägung die Vorbereitung für den Satzungsbeschluss zur Schaffung des Baurechts vorzunehmen.
Wesentlicher Punkt in der Abwägung ist die Auseinandersetzung mit der Art der baulichen Nutzung. Es wird weiterhin die Auffassung vertreten, die Reithalle in einem Allgemeinen Wohngebiet zu etablieren und keine Ausweisung als Sondergebiet vorzunehmen. Die Nutzung der Reithalle bezieht sich auf einen begrenzten Besucherkreis, dadurch ist von einer begrenzten Besucherzahl auszugehen. Beeinträchtigungen innerhalb des Wohngebietes über das bestehende Maß hinaus werden nicht gesehen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt die Abwägung eingegangener Anregungen zum o.g. Bebauungsplan. Die Anregungen und Stellungnahmen werden nach ihrer Wichtung
§ abwägungsrelevante Stellungnahmen,
§ Stellungnahmen mit Hinweisen und
§ Stellungnahmen ohne Anregungen,
gewertet.
In Auswertung der Stellungnahmen ergeben sich:
a) zu berücksichtigende Anregungen,
b) teilweise zu berücksichtigende Anregungen,
c) nicht zu berücksichtigende Anregungen.
2. Der grundsätzliche Planinhalt wird nicht berührt. Hinweise werden soweit erforderlich in Plan und Begründung berücksichtigt.
3. Die nicht abwägungsrelevanten Hinweise in den von Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden - soweit sie von Bedeutung für den Bebauungsplan sind - in der Begründung berücksichtigt.
4. Das Bauamt der Stadt Schönberg wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015 der Stadt Schönberg unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
5. Die nicht berücksichtigten Anregungen zur Satzung über die 1. Änderung den Bebauungsplan Nr. 015 sind den Verfahrensunterlagen beizufügen.
6. Die Abwägung zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015 der Stadt Schönberg wird von der Stadtvertretung wie oben dargestellt, beschlossen (Abwägungsbeschluss).
7. Aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I. S. 2414) sowie nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 6. Mai 1998 (GVO Bl. M-V S. 468, ber. S. 612), zuletzt geändert durch das 2. Gesetz zur Änderung der LBauO vom 16.12.2003 (GVOBI. M-V Nr. 17 S. 690) beschließt die Stadt Schönberg die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015 der Stadt Schönberg bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
8. Die Begründung wird gebilligt.
9. Das Bauamt der Stadt Schönberg wird beauftragt, die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 015, die als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt betrachtet wird, bekannt zu machen. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015 mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
