Beschlussvorlage - 2/0089/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Februar ging eine Spende i.H.v. 150,00 EUR von der DKB Grund GmbH ein.

Hintergrund war eine „Kunden werben Kunden“ – Aktion, bei der die Freiwillige Feuerwehr Dassow Harkensee als Spendenempfänger angegeben wurde.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe, die

Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

Nach § 6 Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 21.04.2020 entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die

Stadtvertretung.

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100,00€ - 1.000,00€

zu treffen.

 

Die aufgeführte Spende fällt somit in den Entscheidungsbereich des Hauptausschusses.

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Dassow beschließt, die aufgeführte Spende von der DKB Grund GmbH i.H.v. 150,00 EUR anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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