Beschlussvorlage - 1/0087/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die von der Gemeindevertretung Lüdersdorf am 29.10.2024 beschlossene Neufassung der Hauptsatzung wurde zwischenzeitig von der unteren Rechtsaufsicht genehmigt, vom Bürgermeister ausgefertigt und wird am 17.04.2025 öffentlich bekannt gemacht.

 

Die untere Rechtsaufsicht macht im Rahmen des Anzeigeverfahrens der Neufassung der Hauptsatzung keine Rechtsverletzungen geltend; allerdings wird darauf hingewiesen, dass gewisse Formulierungen in der Hauptsatzung zur Schaffung von Rechtssicherheit und - klarheit umzuformulieren sind. Dies betrifft im Besonderen die §§ 9 Abs. 3, 11 Abs. 2 und 12 Abs. 1 der Hauptsatzung. Das Schreiben der unteren Rechtsaufischt vom 10.03.2025 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

(Hinweis der Verwaltung:

Eine Anpassung des § 1 der Hauptsatzung (Gemeindegebiet) ist aktuell nicht möglich, da – wie im Schreiben der unteren Rechtsaufsicht ausgeführt - weitere Anweisungen des Ministeriums abzuwarten sind.)

 

Des Weiteren führte die Gemeindevertretung Lüdersdorf in ihrer Sitzung vom 28.01.2025 unter den Tagesordnungspunkten 13 bis 16 eine Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf durch.

 

Gemäß den dort getroffenen Festlegungen soll die Hauptsatzung in folgenden Punkten geändert werden:

  • Einfügen eines neuen § 7 Abs. 3 (Regelung zu Anfragen von Mitgliedern der GV nach § 34 Abs. 3 KV M-V)
  • Anpassung bzw. Änderung des § 13 Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung (öffentliche Bekanntmachungen gemäß Hauptsatzungsregelung)

 

Die in der Sitzung vom 28.01.2025 vorgesehene Änderung des § 13 der Hauptsatzung ist – so wie dort protokolliert – irreführend (Beschlussauszug s. Anlage). Danach erfolgen öffentliche Bekanntmachungen sowohl im Internet, als auch im amtlichen Bekanntmachungsblatt. Laut § 3 Abs. 1 S. 2 der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung (KV-DVO) erfolgt die Bekanntmachung jedoch grundsätzlich in nur einem Medium.

 

Ein Entwurf zur 1. Satzungsänderung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Zusätzlich kann den Anlagen die aktuelle Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf entnommen werden, in der die vorgesehenen Änderungen zur besseren Anschaulichkeit rot markiert sind.

 

Laut § 5 Abs. 2 KV M-V wird die Hauptsatzung von der Gemeindevertretung mit der Mehrheit aller Mitglieder beschlossen. Sie ist der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen. Für Änderungen der Hauptsatzung gilt dies entsprechend. Änderungen, die das Verfahren der öffentlichen Bekanntmachung betreffen (wie vorliegend der Fall), dürfen nur in Kraft gesetzt werden, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde keine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend macht.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf.

 

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Finanz. Auswirkung

 

keine

 

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Anlagen

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