Beschlussvorlage - 1/0088/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In Paragraf 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Lüdersdorf ist geregelt, dass „die Mitglieder von Ausschüssen als Zuhörer an den nicht öffentlichen Beratungen der Gemeindevertretung in Angelegenheiten teilnehmen können, bei denen sie vorher bereits beratend mitgewirkt haben“ (Auszug Geschäftsordnung s. Anlage).

 

Im Zuge der Novellierung der Kommunalverfassung M-V wurde in § 36 Abs. 5 S. 5 KV M-V festgeschrieben, dass ein/e sachkundige/r Einwohner/in, die oder der den Vorsitz eines Ausschusses hat, berechtigt ist, an den Sitzungen der Gemeindevertretung teilzunehmen. Sie oder er hat dort das Rede- und Antragsrecht, soweit Angelegenheiten betroffen sind, die der Ausschuss beraten hat.

 

Die eingangs aufgeführte Regelung in der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Lüdersdorf, nach der alle Ausschussmitglieder zur Teilnahme berechtigt sind, verstößt somit gegen die aktuell gültigen Vorgaben der Kommunalverfassung M-V, sodass eine Änderung der GO vorzunehmen ist.

 

Verwaltungsseitig wird die Streichung des § 2 Abs. 4 der GO empfohlen. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung der GO ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Eine Neuregelung des Teilnahmerechts von Ausschussmitgliedern an den Sitzungen der GV in § 2 der Geschäftsordnung ist nicht erforderlich bzw. möglich, da dieses bereits durch § 36 KV M-V (siehe oben) geregelt ist.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die 3. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Lüdersdorf.

 

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Finanz. Auswirkung

 

keine

 

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Anlagen

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