Beschlussvorlage - 3/0041/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Herr Thomas Nifkiffa wurde am 04.04.2025 zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Lüdersdorf gewählt. Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Thomas Nifkiffa hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer, Zugführer, Leiter einer Feuerwehr und Führer von Verbänden abgeschlossen, es ist der Dienstgrad Hauptbrandmeister zu verleihen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf stimmt der Wahl des Herrn Thomas Nifkiffa zum Gemeindewehrführer der Gemeinde Lüdersdorf zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Thoams Nifkiffa zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Hauptbrandmeister.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

25.200,00 €

4.200,00 €

4.200,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

12600.5019

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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